Standardtarif
Der Standardtarif steht lediglich langjährigen Kunden der PKV zur Verfügung, die bereits vor dem 01. Januar 2009 in einem entsprechenden Tarif versichert waren. Es handelt sich hierbei um einen Sozialtarif, der in etwa mit den Leistungen einer gesetzlichen Krankenkasse vergleichbar ist.
Der Zahlbeitrag ist auf den Höchstbeitrag der GKV begrenzt (2023: 807,98 € ohne Pflegebeitrag).
Der Standardtarif steht dem Versicherten offen, wenn er
- mindestens 65 Jahre alt ist oder
- mindestens 55 Jahre alt ist und das Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze der GKV (2023: 59.850 EUR) nicht übersteigt oder
- jünger als 55 Jahre alt ist und eine Rente oder eine Pension bezieht oder beantragt hat und sein gesamtes Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze der GKV (2023: 59.850 EUR) nicht übersteigt. Familienangehörige, die bei einer Versicherung in der GKV familienversichert sind, können ebenfalls in den Standardtarif wechseln.
Der Standardtarif kann im Alter eine Möglichkeit sein, den Beitrag wirklich eklatant zu reduzieren. Daher muss bei einem Tarifwechsel im Vorfeld immer abgeklärt werden, ob ein Wechsel in den Standardtarif später noch möglich ist.