Zulassung - was wird benötigt
Mittlerweile gibt es viele Anlässe, warum man die Zulassungsstelle aufsuchen muss: ob es die Neuzulassung eines Fahrzeuges ist, die Abmeldung oder die
Ummeldung aufgrund eine Umzuges. Immer wieder steht man dann vor der Frage, welche Unterlagen erforderlich sind.
Es folgt eine kleine Hilfestellung für verschiedene Anlässe:
Diese Unterlagen werden immer benötigt:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Bei Firmen: zusätzlich Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
Bei Erledigung durch einen Dritten:
- Vollmacht
- Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des Vollmachtgebers
Anmeldung Neufahrzeug:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Einzugsermächtigung Girokonto für die Kfz-Steuer
Wiederanmeldung auf gleichen Namen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz-Schein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Kennzeichen
- Einzugsermächtigung Girokonto für die Kfz-Steuer
- Prüfbericht der Hauptuntersuchung (TÜV inkl. HU)
Für eine Außerbetriebsetzung (Abmeldung, Verschrottung):
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz-Schein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief)
- Kennzeichen (bei Verschrottung: Verwertungsnachweis)
Umzug im Landkreis oder Eheschließung/Namensänderung:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz-Schein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief)
- Ausweis, Heiratsurkunde oder neuer Ausweis
Umzug in einen neuen Zulassungsbezirk:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz-Schein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Einzugsermächtigung Girokonto für die Kfz-Steuer
- Prüfbericht der Hauptuntersuchung (TÜV inkl. HU)
Kauf eines Kfz innerhalb des Zulassungsbezirks:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz-Schein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Kfz-Schilder
- Einzugsermächtigung Girokonto für die Kfz-Steuer
- Prüfbericht der Hauptuntersuchung (TÜV inkl. HU)
Kauf eines Kfz mit auswärtigem Kennzeichen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz-Schein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Kfz-Schilder (nicht notwendig, wenn stillgelegt)
- Einzugsermächtigung Girokonto für die Kfz-Steuer
- Prüfbericht der Hauptuntersuchung (TÜV inkl. HU)
Eintragung technischer Änderungen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz-Schein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief)
- Gutachten bzw. Abnahme vom TÜV
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